Kosten für Trennungsunterhaltsprozess
vom 13.4.2008
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Mein Verfahren zur Feststellung des Trennungsunterhaltes verlief so : - konkrete Euro-Forderung des Anwaltes der Gegenseite analog zu meinen Verdienstabrechnungen - Forderung auf Darlegung meiner sonstigen Einkünfte - Gegenforderung meines Anwaltes auf die Einkünfte meiner Frau und gleichzeitiger Erklärung, dass die Unterhaltsforderung zu hoch sei, solange die Einkünfte der Frau nicht feststünden. - Klageerhebung der Gegenseite mit einstweiliger Anordnung - Weitere einstweilige Anordnung wegen nicht gezahltem Prozesskostenvorschuss (weil mein Anwalt mir geraten hatte, nicht zu zahlen, bis die Einkünfte meiner Frau feststehen) - Das Amtsgericht verhielt sich ruhig und legte alle diese Aktionen auf einen einzigen Gerichtstermin (4 Monate später!) - Ergebnis des Gerichtstermins mit zwei Anwälten: Abschliessender Vergleich, sodass ich nun 70 % der Unterhaltsforderung zahle entsprechend Aufteilung der Prozesskosten 70 zu 30. ... Frage: Kann ich die Anwälte für diese kostentreibende Vorgehensweise haftbar machen?