Welche Abzüge kann ich von meiner Mindesunterhaltspflicht geltend machen, z.B. Fahrtkosten,?
vom 2.10.2008
60 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Ich möchte wissen, ob ich von meiner Mindesunterhaltspflicht Abzüge geltend machen kann. Zum Beispiel die Fahrtkosten zu meiner Arbeitsstelle und Bürobedarf-ich bin Lehrer. Hier komme ich nämlich auf über 280€ im Monat und würde so-fiktiv-ja keinen Unterhalt zahlen müssen.