Sonderumbau mit Auswirkung auf Gemeineigentum
vom 16.4.2014
63 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Ein Käufer hat zwei übereinander liegende Wohnungen erstanden und zu einer Wohnung zusammenlegen lassen. ... Beide Wohnungen wurden vor dem Verkauf durch den Bauträger an den Eigentümer mit einer Wendeltreppe verbunden, die sich in der Wohnung befindet und dem Sondereigentum des Käufers laut Teilungserklärung zugewiesen ist. ... Die Frage: Ist die Gemeinschaft haftbar für die Kosten einer der nun nachträglich notwendigen statischen Nachbesserungen, weil die Decke nicht ausreichend ausgelegt ist für die vom Käufer in gutem Glauben erstandenen Treppe?