Arbeitgeberhaftung und Beratungspflicht in der bAV
vom 17.11.2016
75 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Guten Tag, ich habe folgendes Problem (denke ich zumindest): Ein Versicherungsvermittler hat meinem Unternehmen (15 Mitarbeiter) im letzten Jahr eine betriebliche Altersvorsorge aufgeschwatzt (im wahrsten Sinne des Wortes). ... V. m. § 242 BGB bei Beginn der Einrichtung eines betrieblichen Versorgungswerkes (also bei Einführung einer bAV) für mich als Arbeitgeber haftungsträchtige Aufklärungs- und Informationspflichten zu Gunsten meiner Mitarbeiter bestehen und dass ich diese nur auf einen Rechtsanwalt hätte übertragen können.