Vertrag, da das Gäste WC u.E. jederzeit zum Kaufpreis gehörte, uns aber verschwiegen wurde -Bauträger will das Bad nicht einbauen und verweist zum einen darauf, dass wir offensichtlich wussten, dass kein Gäste WC zur Wohnung gehört -Zum anderen meint der Bauträger, haben wir vertraglich vereinbart, dass die Rohbauinstallationen abgeschlossen sind. Hier ein Auszug über den betreffenden Abschnitt: ------------------------------- 1.Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzung ist die Mitteilung des Notars, dass a) alle etwa zum Vollzug und zur Rechtswirksamkeit erforderlichen Genehmigungen vorliegen und keine Gründe ersichtlich sind, die gegen die Wirksamkeit des Vertrages sprechen; b) eine Auflassungsvormerkung gemäß Abschnitt XI. dieses Vertrages am Kaufgegenstand für den Käufer im Grundbuch eingetragen ist; wobei unter Mitwirkung des Käufers bestellte Grundstücksbelastungen der Auflassungsvormerkung im Rang vorgehen dürfen. ... Fälligkeit des Kaufpreises Hinsichtlich des Bautenstandes des vertragsgegenständlichen Bauvorhaben erklären die Beteiligten, dass folgende Arbeiten derzeit vollständig hergestellt sind: Rohbau einschließlich Zimmererarbeiten, Dachflächen und Dachrinnen, Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär-, und Elektroanlagen, Fenstereinbau einschließlich der Verglasung, Innenputz (ausgenommen Beiputzarbeiten), Estricharbeiten und Fassadenarbeiten.