Guten Tag, ich möchte Wohngeld beantragen und muss dabei mein Vermögen i.H.v. 75.000,-- EUR um 15.000,-- EUR legal "bereinigen", damit ich nicht über die Grenze des Schonvermögens i.H.v. 60.000,-- EUR komme. Hierzu stellen sich mir folgende Fragen: 1. Da ich derzeit Doktorand bin (ohne Erwerbstätigkeit) und nach Abschluss meiner Promotion eine Praxis für Psychotherapie eröffnen möchte, stellt sich in diesem Zusammenhang für mich die Frage, ob ich den Betrag von 15.000,-- EUR als hierfür notwendige Rücklage deklarieren könnte, die zur Sicherung meines künftigen Lebensunterhalts gedacht ist (Praxiseinrichtung, Abstandszahlungen, Mietzahlungen, etc.)?