Nutzung Gemeinschaftseigentum durch einen bzw. zwei Eigentümer
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Henning, Wirtschaftsjurist / Hirschaid
Guten Tag, es geht hier um die Nutzung von Garten und einen abgeschlossenen Fahrradkeller. Sachverhalt: Als wir Eigentümer wurden, gab es in dem Haus nur 3 Eigentümer (6 Parteien). 2 WE wurden selbstgenutzt, die andere Partei zeigte keinerlei Interesse am Haus und überließ den beiden im Haus wohnenden Eigentümern quasi die Entscheidung, wie etwas geregelt werden sollte. Zu diesem Zeitpunkt hatte keiner von uns irgendeine Ahnung vom Wohneigentumsrecht.