Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, dass Ihre Freundin den Handyvertrag mit dem Telekommunikationsanbieter im eigenen Namen geschlossen hat und Sie mit ihrer Freundin im weiteren vereinbart haben, dass das Handy von Ihnen genutzt wird und die Kosten des Vertrages von Ihnen an die Freundin gezahlt werden. Sollte eine andere Regelung gewählt worden sein, bitte ich Sie, mir dies im Wege der Nachfrage mitzuteilen.
Die Forderung nach vorzeitiger Herausgabe des Handys durch ihre Freundin während des laufenden Vertrages ist dann als fristlose Kündigung der internen Überlassungsvereinbarung zwischen Ihnen und Ihrer Freundin zu verstehen. Eine solche fristlose Kündigung des Überlassungsvertrages ist vor Beendigung des Handyvertrages möglich, wenn die Voraussetzungen des § 314 BGB
vorliegen. Dazu müsste ein wichtiger Grund für die fristlose Kündigung gegeben sein.
Ein wichtiger Grund liegt nach der gesetzlichen Definition vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
Sie schildern, dass Sie in Ihrer Lage keine Hilfe von Ihrer Freundin angenommen haben und es dadurch zum Streit kam. Dies stellt nach meiner Auffassung keinen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung dar, denn eine Verpflichtung zur Annahme einer wie auch immer gearteten Hilfe gab es rechtlich nicht. Aufgrund der möglicherweise gekränkten freundschaftlichen Erwartungen Ihrer Freundin ist diese nicht berechtigt, den Überlassungsvertrag mit sofortiger Wirkung zu beenden.
Aufgrund der unberechtigten vorzeitigen Beendigung des Überlassungsvertrages müssen Sie daher nur Grundgebühren und Nutzungsentgelte in dem Zeitraum bezahlen, während dem Sie das Handy tatsächlich zur Verfügung hatten. Anders wäre es nur, wenn Sie Ihrer Freundin tatsächlich einen wichtigen Grund für eine Kündigung gegeben hätten. In dem Fall wäre Ihre Freundin weiterhin mit dem Handyvertrag belastet, den sie für Sie abgeschlossen hat. Dann könnte Ihre Freundin zumindest die anfallenden vertraglichen Grundkosten bis zum frühest möglichen Kündigungszeitpunkt von Ihnen verlangen.
Sie sollten in jedem Fall die von Ihnen entstandenen Nutzungsentgelte und die Grundgebühren zahlen, solange Sie das Handy in Benutzung hatten. Durch die Zahlung dieser unzweifelhaft von Ihnen zu erbringenden Beträge vermeiden Sie, dass weitere Rechtsverfolgungskosten entstehen. Die weitergehende Zahlungen sollten Sie möglichst schriftlich zurückweisen und darauf hinweisen, dass Sie keinen Grund für die vorzeitige Beendigung der Handyüberlassung gegeben haben.
Eine Überweisung halte ich für sinnvoll, da die Zahlung dann später unzweifelhaft belegt werden kann. Wenn die Gegenseite mit einer Überweisung allerdings nicht einverstanden ist und die Bankverbindung nicht bekannt ist, sollten Sie bei Barzahlung in jedem Fall darauf bestehen, dass Sie eine Quittung erhalten.
Sollte eine derartige Regelung nicht möglich sein, müssen Sie gegebenenfalls einen Rechtsanwalts zur Unterstützung hinzuziehen. Gegen Beleidigungen Ihrer Freundin können Sie sich wehren, indem Sie diese polizeilich zur Anzeige bringen oder Ihre Freundin anwaltlich zur Unterlassung auffordern.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Matthes
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 15.01.2012 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Guido Matthes
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Ja nachdem der Vertrag geschlossen wurde, wurde mündlich vereinbart das Ich Ihr die Rechnung bezahle.
Die Bankverbindung ist bekannt, darf ich da das Geld überweisen obwohl Sie das nicht will ? Sie besteht morgen um 10 Uhr auf das Geld sollte ich nicht da sein droht Sie mit Konzequenzen.
Zum einen ist es so das ich zu diesem Termin gar nicht kann, welches aber Sie nicht interessiert zum anderen wäre mir nach Ihren Beleidigungen die überweisung lieber.
Es kam nur zum Streit weil ich nicht so wollte wie Sie , Sie darauf mir Lügen und Betrug unterstellte und dann das Handy samt Vertrag wieder einforderte.
Ich habe Ihre weitergehende Direktanfrage bearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen