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Kündigung Club Bertelsmann

| 21. April 2005 09:17 |
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Vertragsrecht


ich habe schriftlich dem club bertelsmann gekündigt und eine kündigungsbestätigung erhalten.diese allerdings mit dem hinweis die kündigung ist mit 3-monatiger frist zum ende des mietgliedsjahres, in meinem fall der 31.03.2006(beginn 29.03.2002).ist das richtig oder habe die möglichkeit früher aus dem vertrag zu kommen?

vielen dank für ihre mühe.

mit freundlichen grüßen.

ernst herr

Sehr geehrter Anfragender,

ich gehe davon aus, dass Sie beim Abschluß des Vertrages mit dem Bertelsmann Club deren AGB akzeptiert haben. Ob sich die Kündigungsklausel in den AGB des Bertelsmann Clubs befindet, kann ich nicht sagen. Mir liegen die AGB nicht vor. Dies sollten Sie anhand Ihrer Unterlagen einmal prüfen.

Falls sich jedoch eine solche Klausel über die Kündigungsfristen in den AGB findet, wäre diese nach § 309 Ziffer 9 BGB zulässig.

In Anbetracht Ihres Eintrittsdatums wäre damit der Kündigungstermin richtig. Aus dem Vertrag kämen Sie wohl nur dann raus, wenn es Ihnen gar nicht mehr möglich wäre, bei dem Bertelsmann Club zu kaufen. Dies wäre aber wohl nur dann der Fall, wenn Sie in Kürze Ihren Wohnsitz außerhalb Europas verlegen. Innerhalb Deutschlands liefert Bertelsmann auf jeden Fall überall hin.

Mit freundlichen Grüßen
Kai Breuning

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leider nicht die Antwort die ich wollte,aber dafür kann ja der Anwalt nix.

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