Guten Tag, hiermit moechte ich um eine Auskunft zu folgendem Sachverhalt betr. einer Nachlassangelegenheit bitten: Der Erbfall trat im Oktober 2008 ein; es ist nur Geldvermoegen vorhanden (keine Immobilie). Im Rahmen des Wahlrechts kann ich ja nun entscheiden, ob das alte oder das ab 01.01.09 geltende neue Erbschaftsteuerrecht angewendet werden soll (obwohl das Wahlrecht leider nicht bei der Anwendung der neuen Freibetraege gilt) Da ich gelesen habe, dass das neue Erbschaftsteuergesetz moeglicherweise als verfassungswidrig erklaert werden wird, ueberlege ich mir nun ob es sinnvoll waere, in meinem Fall einen Antrag auf die Anwendung des neuen Erbschaftsteuerrechts zu stellen (um evtl. in den Genuss des hoeheren Freibetrags zu kommen, falls das neue Gesetz zu einem spaeteren Zeitpunkt je tatsaechlich als verfassungswidrig erklaert werden wuerde und z.B. aus Gerechtigkeitsgruenden dann nachtraeglich auch fuer Erbfaelle vor dem 01.01.09 die hoeheren Freibetraege gelten wuerden) Mich wuerde jedoch vorab interessieren, ob dieser Schuss evtl. auch „nach hinten losgehen koennte“; d.h. : Was kann passieren, wenn ein Gesetz als verfassungswidrig erklaert wird (wie z.B. bei der alten Erbschaftsteuer aus 1974, die durch das Bundesverfassungsgericht zu Fall gebracht wurde) – koennte es dann sein, dass z.B. auch RUECKWIRKEND ein neues Gesetz in Kraft tritt, dass noch unguenstigere Auswirkungen / eine noch hoehere Besteuerung mit sich bringt als das vor dem 01.01.09 geltende Erbschaftsteuergesetz? (Dies auch im Hinblick darauf, dass einige Experten bereits nach der Bundestagswahl im Herbst Änderungen am Gesetz erwarten).