Durch dieses recht klare Zeichen, empfahl ich meiner Schwiegermutter die Beträge zu stornieren, da 1. auf unrechtmößige Weise das Geld belastet wurde 2.Die Abhandlung des Auftrages nicht fertiggestellt wurde. 3.Offensichtlich keine Bereitschaft zum Nachbessern vorhanden ist. Nach der Rücklastschrift haben wir ARO darüberinformiert und siehe da, der Chef will sich das Ganze persönlich anschauen, mit dem Kommentar "bevor ich es an die Rechtsabteilung gebe" Nun folgende Frage: Wie verhält es sich rechtlich, ab wann gilt die Leistung seitens des Verkäufers als erbracht und worauf müssen wir achten um unser Recht zu bewahren, da aus der Vergangenheit die Erfahrung gemacht wurde, das wenn die Handwerker/Firmen ihr Geld schon hatten, im nachhinein die Regulierung fast immer schief ging.