Marke ggü. Drittfirma (mit längerer Nutzung) durchsetzen
vom 5.6.2017
60 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
B (seit 2010) - in USA - die Services (Produkte nur sekundär) derselben Kategorie in einem Bundesstaat der USA lokal (Ladengeschäfte) verkauft (angebotene Services/Produkte sind eigtl. komplett unterschiedlich zu meinen, sie fallen jedoch grossteils in dieselbe Nizza Klasse) - Inhaber von x.com - >3 Mio Umsatz 1) habe ich eine Möglichkeit ein Verbot der Nutzung meiner Marke/den Verkauf von Produkten unter dieser Marke/Website von B zu erwirken? ... 2) habe ich eine Möglichkeit ein Verbot der Nutzung meiner Marke/den Verkauf von Produkten unter dieser Marke/Website von B zu erwirken? ... 3) besteht die Möglichkeit Websites/Onlinemagazine die über das Produkt von A/B unter Nutzung meiner Markenrechte berichten, dazu zu bringen a) die Artikel offline zu stellen oder b) anstelle dessen meine Website zu verlinken (wenn es denn unbedingt online bleiben muss) An Schadensersatz bin ich nur sekundär interessiert, da die Kosten meiner Meinung nach in keiner Relation zum Nutzen für mich stehen soweit ich das online in Erfahrung bringen konnte.