Rückgaberecht Gebrauchtfahrzeug
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Hallo Am 14.12.2013 kaufte ich mir ein Fahrzeug bei einem Gebrauchtwagenhändler (Kein Autohaus) für 2500€ am 18.12.2013 hab ich den Wagen abgeholt (da er ncoh TÜV/AU neu bekam) Der Wagen wurde unter anderem geworben mit "Top allgemein Zustand // sehr sauber und gepflegtes Fahrzeug. ... Habe ich das Recht das Fahrzeug wieder zurück zu geben, oder kann sich der Verkäufer quer stellen und darauf erpichen die Mängel lediglich auszubessern.