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Kfz Kaufvertrag Rückabwicklung

13. Dezember 2018 09:38 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


12:20

Guten Tag!
Wir haben am 08.12.2016 ein Auto gekauft bei einem Autohändler, der Autohändler hat uns Versichert ( mündlich ) , dass das Auto Technisch einwandfrei ist, dass war es aber nicht. Wir haben den Autohändler nachbessern lassen, der hat aber nicht alles Repariert was wir wollten und beanstandet haben! Was aber viel schlimmer ist, ist das der Fahrzeugschein fehlt und der letzte Kaufvertrag vom Vorbesitzer! Ich habe schon mal ein Auto ohne Fahrzeugschein angemeldet umd das war kein Problem! Folgendes Problem : 1. Der Autohändler hat Eidesstattlich erklärt, dass er den Fahrzeugschein verloren hat. Trotzdem könnten wir das Auto nicht Anmelden, es fehlt der letzte Kaufvertrag, zwischen dem Autohändler und dem letzten Besitzer.
2. Wir haben den Autohändler kontaktiert und das Problem geschildert, er sagte, das er sich drum kümmert! Hat er aber nicht! Ich sagte dem Autohändler, er solle uns den Kaufvertrag Postalisch zukommen lassen, da sagte er ganz klar NEIN , Ich melde das Auto an, sagte er. Ich habe ihm zu verstehen gegeben, dass wir unser Auto selber Anmelden wollen! Er beharre darauf, dass nur er das Auto anmeldet oder gar nicht! Lange rede kurzer sinn, wor haben zugestimmt, dass er das Auto anmeldet und es kam wie es kommen musste, es fehlt ein Dokument von uns,laut seiner Aussage. Selbst wenn ein Dokument unserer Seite gefehlt hat, wir waren alle Arbeiten, hätten wir das Auto selber angemeldet, dann wäre das nicht passiert! Meine Frage : Warum händigt er uns die Unterlagen nicht aus!? Der Autohändler hat nach dieser Aktion überhaupt nicht mehr reagiert, als gäbe es das Problem nicht mehr! Wir haben angerufen und geschrieben,nichts, keine Reaktion! Dann habe ich den letzten Autobesitzer angerufen und gefragt, warum das Auto nur 4 Tage zugelassen war. Weil das Auto defekt war und den Autohändler kennt sie gar nicht. Sie vermutet, das es der Kollege auf dem Auto Platz ist, der Ihr das Auto verkauft hat! Ich habe das Gefühl, das hier etwas nicht stimmt und tippe auf Steuerbetrug! Wir mussten extea eine Garage Anmieten !Sehr geehrter Herr RA,
Muss der Autohändler mir die Unterlagen vollständig aushändigen oder nicht? Er muss mir doch alle Unterlagen Aushändigen, die die Zulassungsbehörde braucht! Ich will mein Auto selber Anmelden! Der TÜV ist auch schon abgelaufen!
Bitte um eine Einschätzung, ob es sich lohnt zu klagen umd ob Erfolgsaussichten da sind!?

MfG!

13. Dezember 2018 | 10:56

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihnen ist zustimmen.

Der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen die Unterlagen herauszugeben, die für die Anmeldung erforderlich sind. Das ist eine vertragliche Pflicht, die der Verkäufer zu erfüllen hat.

Da Sie eine Anmeldung selber vornehmen wollen, setzen Sie dem Verkäufer schriftlich und nachweisbar (Einschreiben-Rückschein) eine Frist von 10 Tagen, die bitte datumhsmäßig genau bestimmen und fordern ihn auf, die Unterlagen herausgeben.

Wird die Frist nicht eingehalten , können Sie den Anspruch auf Herausgabe der Unterlagen gerichtlich geltend machen. Das Klageverfahren ist in diesem Fall auf die Herausgabe gerichtet.

Sie können aber nach Fristablauf auch vom Vertrag zurücktreten.

In diesem Fall müssen Sie den Rücktritt, nachweislich wieder schriftlich, gegenüber dem Verkäufer erklären und die Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges, erklären. Eine Nutzungsentschädigung wäre dann möglicherweise zu zahlen.

Auch in diesem Fall ist eine erneute Fristsetzung datumsgemäß erforderlich.

Das Problem kann hier aber die Verjährung sein. Ihre Ansprüche verjähren 2 Jahre nach Übergabe; und diese Frist ist abgelaufen.

In Ihrem Fall könnte aber in den Verhandlungen, dass der Verkäufer das Fahrzeug anmeldet eine Hemmung der Verjährungsfrist gesehen werden, so dass ein Verjährung nicht eingetreten ist. Das ist aber konkret individuell auch an Hand des genauen zeitlichen Ablaufs individuell zu prüfen.

Es hier demnach von einem weiteren Zuwarten abzusehen; Sie müssen jetzt unverzüglich tätig werden.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 13. Dezember 2018 | 11:34

Wir haben mit einer Rechtsanwälitin erreicht, dass der Autohändler das Auto anmeldet. Jetzt ist es so, dass ja auch der TÜV abgelaufen ist und der Wagen so nicht zugelassen werden kann! Wer muss den TÜV jetzt erneuern? Er oder ich? Durch ihn haben wir ja erst den ganzen Stress! Was würde es kosten, wenn sie mich vertreten inkl. Schriftverkehr und evtl. Gericht bzw. Klage? Eine Klage habe ich Privat schon eingereicht bei Gericht und habe 350€ Überwiesen an das Gericht! Kann ich den Autohändler zur Auflage machen in dem Einschreibebeleg, dass er den TÜV neu macht inkl. Anmeldung, dass er das Auto bei mir abholt und auch zurück bringt vor meine Türe? Wir haben die Rechtsanwältin im Mai 2017 Beauftragt, dass heisst das es noch nicht verjährt ist!? Was heisst rückgabe zug um zug? Das heisst, er zahlt das Geld zurück und ich gebe Ihm das Auto und nicht andersrum? Mit den Papieren alleine, kann ich jetzt nichts mehr anfangen, der Wagen braucht jetzt auch neuen TÜV! Wer muss das machen? Wenn ichvalles so mache, wie Sie mir geschrieben haben, dann kann ich aufjedenfall vom Kaufvertrag zurücktreten!!!??? Bekomme mein Geld und Nutzungsausfall!? Wie kann man das Beziffern in €, diesen Nutzungsausfall? Meine Familie und ich wollten das Auto für unsere Behinderte Mutter kaufen! Jetzt hat jeder schon Geld verausgabt für Rechtsanwalt,Kuzzeitkennzeichen und Strafen weil das Auto abgemeldet auf der Strasse stand so wie die Garagenmiete seit neustem! Mal hat der Bezahlt uns mal der aus der Familie! Bekomme ich das Geld auch alles zurück? Auch wenn ich nicht alles Bezahlt habe, weil ich das ganze Geld nicht hatte! Wie muss ich die Auslagen der anderen Familienmitglieder aufschlüsseln! Da ja Ihre Namen auf den Ausgaben sind Und ich als Käufer im Kaufvertrag stehe?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. Dezember 2018 | 12:20

Sehr geehrter Ratsuchender,

bitte haben Sie Verständnis, dass das keine kostenlosen Nachfragen, sondern völlig neue Fragen sind.

Ihre Frage lautete:

"Muss der Autohändler mir die Unterlagen vollständig aushändigen oder nicht? Er muss mir doch alle Unterlagen Aushändigen, die die Zulassungsbehörde braucht! Ich will mein Auto selber Anmelden."

Diese Frage ist beantwortet worden, mit dem weiteren Vorgehen dazu.


Nur soviel: Die TÜV Kosten werden Sie übernehmen müssen, da sie ja auch bei ordnungsgemäßer Abwicklung diese Kosten nach zwei Jahren hätten.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

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