Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihnen ist zustimmen.
Der Verkäufer ist verpflichtet, Ihnen die Unterlagen herauszugeben, die für die Anmeldung erforderlich sind. Das ist eine vertragliche Pflicht, die der Verkäufer zu erfüllen hat.
Da Sie eine Anmeldung selber vornehmen wollen, setzen Sie dem Verkäufer schriftlich und nachweisbar (Einschreiben-Rückschein) eine Frist von 10 Tagen, die bitte datumhsmäßig genau bestimmen und fordern ihn auf, die Unterlagen herausgeben.
Wird die Frist nicht eingehalten , können Sie den Anspruch auf Herausgabe der Unterlagen gerichtlich geltend machen. Das Klageverfahren ist in diesem Fall auf die Herausgabe gerichtet.
Sie können aber nach Fristablauf auch vom Vertrag zurücktreten.
In diesem Fall müssen Sie den Rücktritt, nachweislich wieder schriftlich, gegenüber dem Verkäufer erklären und die Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises Zug um Zug gegen Rückgabe des Fahrzeuges, erklären. Eine Nutzungsentschädigung wäre dann möglicherweise zu zahlen.
Auch in diesem Fall ist eine erneute Fristsetzung datumsgemäß erforderlich.
Das Problem kann hier aber die Verjährung sein. Ihre Ansprüche verjähren 2 Jahre nach Übergabe; und diese Frist ist abgelaufen.
In Ihrem Fall könnte aber in den Verhandlungen, dass der Verkäufer das Fahrzeug anmeldet eine Hemmung der Verjährungsfrist gesehen werden, so dass ein Verjährung nicht eingetreten ist. Das ist aber konkret individuell auch an Hand des genauen zeitlichen Ablaufs individuell zu prüfen.
Es hier demnach von einem weiteren Zuwarten abzusehen; Sie müssen jetzt unverzüglich tätig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail:
Wir haben mit einer Rechtsanwälitin erreicht, dass der Autohändler das Auto anmeldet. Jetzt ist es so, dass ja auch der TÜV abgelaufen ist und der Wagen so nicht zugelassen werden kann! Wer muss den TÜV jetzt erneuern? Er oder ich? Durch ihn haben wir ja erst den ganzen Stress! Was würde es kosten, wenn sie mich vertreten inkl. Schriftverkehr und evtl. Gericht bzw. Klage? Eine Klage habe ich Privat schon eingereicht bei Gericht und habe 350€ Überwiesen an das Gericht! Kann ich den Autohändler zur Auflage machen in dem Einschreibebeleg, dass er den TÜV neu macht inkl. Anmeldung, dass er das Auto bei mir abholt und auch zurück bringt vor meine Türe? Wir haben die Rechtsanwältin im Mai 2017 Beauftragt, dass heisst das es noch nicht verjährt ist!? Was heisst rückgabe zug um zug? Das heisst, er zahlt das Geld zurück und ich gebe Ihm das Auto und nicht andersrum? Mit den Papieren alleine, kann ich jetzt nichts mehr anfangen, der Wagen braucht jetzt auch neuen TÜV! Wer muss das machen? Wenn ichvalles so mache, wie Sie mir geschrieben haben, dann kann ich aufjedenfall vom Kaufvertrag zurücktreten!!!??? Bekomme mein Geld und Nutzungsausfall!? Wie kann man das Beziffern in €, diesen Nutzungsausfall? Meine Familie und ich wollten das Auto für unsere Behinderte Mutter kaufen! Jetzt hat jeder schon Geld verausgabt für Rechtsanwalt,Kuzzeitkennzeichen und Strafen weil das Auto abgemeldet auf der Strasse stand so wie die Garagenmiete seit neustem! Mal hat der Bezahlt uns mal der aus der Familie! Bekomme ich das Geld auch alles zurück? Auch wenn ich nicht alles Bezahlt habe, weil ich das ganze Geld nicht hatte! Wie muss ich die Auslagen der anderen Familienmitglieder aufschlüsseln! Da ja Ihre Namen auf den Ausgaben sind Und ich als Käufer im Kaufvertrag stehe?
Sehr geehrter Ratsuchender,
bitte haben Sie Verständnis, dass das keine kostenlosen Nachfragen, sondern völlig neue Fragen sind.
Ihre Frage lautete:
"Muss der Autohändler mir die Unterlagen vollständig aushändigen oder nicht? Er muss mir doch alle Unterlagen Aushändigen, die die Zulassungsbehörde braucht! Ich will mein Auto selber Anmelden."
Diese Frage ist beantwortet worden, mit dem weiteren Vorgehen dazu.
Nur soviel: Die TÜV Kosten werden Sie übernehmen müssen, da sie ja auch bei ordnungsgemäßer Abwicklung diese Kosten nach zwei Jahren hätten.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle