Nochmalige Kündigung von Untermieter, jetzt nach § 573a BGB
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Ist der Rest der zweiten Kündigung an sich "wasserfest"? ... Die bereits erfolgte ordentliche Kündigung an Sie vom x. ... Es gibt mehrere Umstände, die uns zu der Kündigung veranlasst haben.