Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt:
Wenn ich alles richtig verstanden habe, haben Sie zu der alten Anschrift auch keine Zugangsmöglichkeit, Sie wissen aber, dass die Schreiben zugegangen seien.
Kündigung ist eine Willenserklärung, die zur ihrer Wirksamkeit eines Zugangs bedarf. Wenn Sie den Zugang nicht vereitelt haben, bzw. die neue Anschrift der Bank mitgeteilt haben, dann ist die Kündigung Ihnen erst gestern zugegangen und erst ab diesem Moment wirksam, vorausgesetzt der Dienstleister hatte eine Vollmacht dazu. Allerdings ist die Kündigung fristlos, so dass Sie das Auto sofort herausgeben müssen. Wenn Sie das nicht freiwillig tun wollen, so kann oder muss die Bank gegen Sie klagen. Sie kann auch per einstweilige Verfügung, das Auto in die Verwahrung nehmen lassen.
Wenn Sie keine inhaltliche Einwände haben, sollen Sie das Auto an den Dienstleister aushändigen. Wenn diese Behauptung mit drei unbezahlten Raten nicht zutrifft, können Sie sich dagegen wehren und die Herausgabe verweigern. Sie brauchen aber hierzu anwaltliche Hilfe.