Da der Großvater für sich und seine Ehefrau ein Wohnrecht (eingeschränkt auf die Wohnung im Erdgeschoss) eintragen lassen möchte, bestehen folgende Fragen: Ist es möglich, für spätere Pflichtteilsberechtige (Sohn des erblassers und Weiterer Sohn des verstorbenen Sohnes des erblassers), die Ergänzung des Pflichtteils zu beantragen, aufgrund (gehen wir davon mal aus, die 10 Jahre wären abgelaufen) einer möglichen Hemmung der 10 Jahres Frist aufgrund des Wohnrechts (auf eg beschränkt) der Großeltern? Oder beginnt die 10 Jahres Frist zu laufen, auch wenn ein, auf das Erdgeschoss beschränktes Wohnrecht besteht?