Heißt, dass, die Bank muß in diesem Fall (Darlehen übersteigt 50 TEUR) - sofern Sie keinen neuen schriftlichen Kreditvertrag - mit der notwendigen Angabe der zu bestellenden Sicherheiten ( nach § 492 ABs. 1 Nr. 7) abschlossen hat, auf Verlangen des Kreditnehmers unverzüglich alle Sicherheiten freigeben?? ... Oder ist dies überflüssig, da die Bank - auch nachdem der Kredit gekündigt und auch dieser auch zur Rückzahlung fällig wurde (als nach Fälligkeit des Kredits) - die ausgesprochene Kündigung wieder zurücknehmen kann, womit der alte gekündigte Darlehensvertrag und damit auch die alte Zinsvereinbarung wieder rechtswirksam wird? ... Heißt, dass, die Bank muß in diesem Fall (Darlehen übersteigt 50 TEUR) - sofern Sie keinen neuen schriftlichen Kreditvertrag - mit der notwendigen Angabe der zu bestellenden Sicherheiten ( nach § 492 ABs. 1 Nr. 7) abschlossen hat, auf Verlangen des Kreditnehmers unverzüglich alle Sicherheiten freigeben??