Nachdem meine ehemalige von mir geschiedene Frau Ende 2004 wieder geheiratet hatte, entfiel praktisch meine Verpflichtung zur Ehegattenunterhaltszahlung. Die Tatsache der Scheidung hatte ich dem Arbeitgeber, Kultusminister des Saarlandes, fristgerecht mitgeteilt, allerdings dauerte es nach der Scheidung in 2002 noch über 2 Jahre, bis sie erneut heiratete, was ich eher durch Zufall erfuhr, da ich keine gemeinsame Veranlagung beim Finanzamt mehr durchführen konnte. Zu Beginn 2006 hatte ich dem damaligen Sachbearbeiter in einem persönlichen Gespräch die neue Situation mitgeteilt, allerdings habe ich hierüber keine Aufzeichnung.