sehr geehrte Damen und Herren bitte helfen sie mir ganz schnell. morgen früh um 9.00 steht herr schmitz vor der tür. erstmal im wesentlichen der von mir unterschriebene vertag. herr schm,itz wird mit der durchführung des räumungsverkaufes wegen geschaftsaufgabe vom 17.02. bis zum 19.03. beauftragt. dazu gehören analyse vor ort planung strategie rechtsfragen ordnungsamt technik werbung 1.2 herr schmitz erklärt das konzept über die vorbereitung und durchführung des ausverkaufes wegen geschäftsaufgabe einschließlich eines persönlichen gespräches am 16.03. 1.3. während des laufenden totalausverkaufes ist herr schmitz oder ein von ihm namentlich benannter mitarbeiter berechtigt alle zur organisation, durchführung und abwicklung des ausverkaufes notwendigen entscheidungen neben dem inhaber uneingeschränkt zu treffen. die personen verpflichten sich, sich gegenseitig über wesentliche maßnahmen so wie den fortgang des ausverkaufes informiert zu halten. herr schmitz ist für die organisation und die durchführung des ausverkaufes einschließlich der entstehenden kosten unddes honorars gemäß ziffer 4 von den beschränkungen des §181 BGB (Insichgeschäft befreit) Kosten des ausverkaufes sämtliche laufenden kosten, wie miete, wasser, strom, verpackungsmaterial,personal usw.gehen auch während der zeit des ausverkaufes zu lasten der von mir. herr schmitz übernimmt als durchführender dienstleister keinerlei haftung für handlungen,die den verantwortungsbereich von mir als veranstalter des totalräöumungsverkauf fallen.insbesondere inventurdifferenzen sind ausgeschlossen. zahlungsbedingungen für die durchführung des ausverkaufes einschließlich aller hierfür erforderlichen maßnahmen ein erfolgsabhängiges honorar von 10% vom hunder des bruttoumsatzes aus dem ausverkauf (bar und kreditkäufe zuzüglich der ges. MWST das mindesthonorar von herrn schmitz für die durchführung des ausverkaufes beträgt 16.500 E zuz. der ges. MWST sollte der ausverkauf aus welchen gründen auch immer unterbleiben so erhält herr schmitz, sofern er die gründe nicht vertreten hat ein entschädigungshonorar von 16500 zuz. der gesetzlichen MWST die auszahlung des honorars erfolgt nach ablauf jeder woche oder täglich in bar zuz. der ges.