Das Mietverhältnis beginnt am 01.07.2013 und wird immer stillschweigend um einen weiteren Monat verlängert, wenn nicht spätestens bis zum 15. des laufenden Monats eine schriftliche Kündigung per Einschreiben an die genannten Adressen (stehen normal dann oben im Vertrag) erfolgt ist. ... Nun meine Fragen: Wenn ich die Kündigung am 27.12.2013 bzw. 28.12.2013 mit Zeugen überreiche, bis wann spätestens muss der Mieter dann die gemietete Freifläche und abgeschlossenen Raum geräumt haben ? Oder ist eine Kündigung erst Anfang Januar Übergabefähig, damit die Frist zum 15. des laufenden Monats eingehalten wird ?