Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kündigung in der Elternzeit

28. August 2006 17:52 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Kurz vor der Geburt meines Sohnes (26.07.2006) habe ich meinem Arbeitgeber schriftlich mitgeteilt, dass ich 2 Jahre Elternzeit in Anspruch nehme. Da ich aber nicht beabsichtige, zu dieser Stelle zurückzukehren, stellen sich für mich folgende Fragen:

1.) Kann ich nun mit Einhaltung der vertraglich festgesetzten Frist (4 Wochen) jederzeit kündigen (also z.B. auch zum 01.11.2006)?

2.) Werde ich dann nur, wie gesetzlich geregelt, für 3 Monate bzgl. Arbeitslosengeld gesperrt oder könnte das Arbeitsamt aufgrund meiner Angabe bzgl. Elternzeit die Zahlung länger verweigern?

28. August 2006 | 18:15

Antwort

von


(137)
Westerbachstraße 23F
61476 Kronberg
Tel: . 06173-702761
Tel: . 06173-702906
Web: https://www.recht-und-recht.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Frage summarisch auf der Basis der mitgeteilten Informationen.

1. Gem. § 19 Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) kann der AN das Arbeitsverhältnis zum Ende der Elternzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.

2. Damit beantwortet sich auch Ihre weitere Frage, da eine Kündigung durch Sie vor Ablauf der Elternzeit nicht möglich ist.

Grundsätzlich sollten Sie bedenken, dass der Status, den Sie durch die Elternzeit innhaben sehr vorteilhaft ist. Ihn so ohne weiteres aufzugeben, sollte also gut überlegt sein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort eine erste rechtliche Orientierung geben, wenngleich die Antwort wohl nicht die erhoffte war.

Mit freundlichen Grüßen

Elmar Dolscius
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(137)

Westerbachstraße 23F
61476 Kronberg
Tel: . 06173-702761
Tel: . 06173-702906
Web: https://www.recht-und-recht.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Gesellschaftsrecht, Miet- und Pachtrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER