Tatsächlich geschah das dann auch, allerdings nur in Höhe von 10 € und nicht von 30 € (inkl. 20 € für die beiden zurückliegenden, "vergessenen" Monate) , wovon ich ausgegangen bin. ... Die Rechnung vom 22.09. wurde laut Auskunft der Firma A nicht per Lastschriftverfahren eingezogen, weil die letzte Abbuchung der Rücklastschriftgebühren von meiner Bank zurückgewiesen wurde. ... Da ich beruflich ganz außerordentlich vom Internet abhängig bin, auch und gerade an Wochenenden, hätte ich, falls ich im Recht wäre, Anspruch auf Ersatzleistungen für während der Sperre entstandene Ausfallschäden, zumindest aber für entstandene Kosten wie etwa den Kauf eines USB-Sticks für den ersatzweisen Internetzugang oder auch Kosten für die Rechtsauskunft ?