Abgelaufener Zeitmietvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich bin Vermieter und habe einen Zeitmietvertrag für eine Wohnung mit folgendem Wortlaut abgeschlossen: -- „Das Mietverhältnis ist befristet; es beginnt am 01.08.2007 und endet am 31.07.2009“ -- „Das Mietverhältnis ist auf diesen Zeitraum befristet, weil der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit die Räume für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will“ Sowohl ich als Vermieter, als auch die Mieter, haben es versäumt, nach Ablauf des Zeitmietvertrages rechtzeitig über eine neue vertragliche Vereinbarung zu sprechen, so dass momentan kein Vertrag besteht.