In einem am 28.10.1998 abgeschlossenen Mietvertrag - dem damaligen Haus- und Grund Formblatt mit unten stehenden individuellen Anpassungen - über eine zwei Zimmer Wohnung heisst es: "Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 36 Monaten geschlossen und läuft bis zum 31.10.2001. ... Für den Fall der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist 3 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind 6 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind 9 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind 12 Kalendermonate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind" Nun hat es seit Abschluß des Vertrages ja Reformen im Mietrecht gegeben. ... Kurz ausgedrückt....wie kann diese Mietvertrag gekündigt werden?