Was muss ich beachten um den Gründungszuschuss zu erhalten?
vom 13.10.2012
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Dafür benötige ich laut Gesetz eine betriebsbedingte Kündigung vom Arbeitgeber. Bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag besteht leider kein Anspruch auf Gründungszuschuss Ist der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitsamt verpflichtet die Kündigung zu argumentieren? Darf er nach der Kündigung eine "neuen Arbeitnehmer/in" einstellen?