dürfen Vertreter der Gemeinde mein Grundstück und Haus betreten
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Zitat: Die neuen Grundstücks- und Geschossflächen werden bei der Neukalkulation der Herstellungsbeiträge zur Wasserversorgungs- bzw. ... Nach § 13 Abs. 1 der Wasserabgabesatzung sowie § 12 Abs. 1 der Entwässerungssatzung ist der Gemeinde xy oder deren Beauftragten ungehindert Zugang zu den Grundstücken und Gebäuden für die Ermittlung der Aufmaße zu gewähren Fragen: - Kann die Gemeinde eventuell Beiträge nachverlangen, auch wenn die Massnahmen ( Kanalherstellung, Verbesserung der Kläranlage usw. ) bereits abgerechnet wurden - Bin ich rechtlich verpflichtet, Beauftragte der Gemeinde auf mein Grundstück , bzw. in mein Haus zu lassen