Verdachtskündigung
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
Die Arbeitszeit wurde nicht elektronisch, sondern per Stundenzettel, selbständig erfasst.Bedingt durch eine temporäre Abwesenheit und eine vereinbarte darauffolgende Nacharbeit (am selben Tag), gab ich leider in der Monatsabrechnung zwar die richtige Stundenanzahl, jedoch die ursprüngliche Arbeitszeit (ohne Abwesenheit, Nacharbeit) an.