Sehr geehrter Fragesteller,
es kommt auf die regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden im letzten Entgeltsabrechnugnszeitraum an, wobei der Betrag nach oben gem. § 47 Abs. 1 Sastz 2 gedeckelt worden ist.
§ 47 Abs. 2 SGB V
(2) Für die Berechnung des Regelentgelts ist das von dem Versicherten im letzten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum, mindestens das während der letzten abgerechneten vier Wochen (Bemessungszeitraum) erzielte und um einmalig gezahltes Arbeitsentgelt verminderte Arbeitsentgelt durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde. Das Ergebnis ist mit der Zahl der sich aus dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergebenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden zu vervielfachen und durch sieben zu teilen ...Bei der Anwendung des Satzes 1 gilt als regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit die Arbeitszeit, die dem gezahlten Arbeitsentgelt entspricht.
§ 47 Abs. 1 SAtz 2 SGB V
(1) Das Krankengeld beträgt 70 vom Hundert des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts und Arbeitseinkommens, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt (Regelentgelt). Das aus dem Arbeitsentgelt berechnete Krankengeld darf 90 vom Hundert des bei entsprechender Anwendung des Absatzes 2 berechneten Nettoarbeitsentgelts nicht übersteigen.
Es gibt noch einige Ausnahmen für die Berechnug. Das können Sie aus de rVorschrift herauslesen. Sie haben aber diesbezüglich keine Angaben gemacht, so dass ich dies nicht weiter geprüft habe.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage ermöglicht zu haben.
Danke für die schnelle Antwort,
eine Frage habe ich dennoch: da bei mir keine tägliche, wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit festgelegt wurde (im Vertrag nicht erfasst) wird wohl der durchschnitt von 52 Stunden als Wochenarbeitszeit genommen. Richtig ?
Ja, wenn der Durchschnitt von 52 Stunden in der letzten Abrechnungsperiode von 4 Wochen erzielt wurde. Also mindestens der Durchschnitt in der letzten 4 Wochen, also nicht Durchschnitt von 2 oder 3 Wochen, wenn in einer solchen Periode abgerechnet wurde, was aber auch sehr ungewöhnlich wäre.