Berechnung ALG 1, Einmalzahlungen
vom 24.4.2019
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Sehr geehrte Anwälte werden Einmalzahlungen (Urlaubsgeld) die im Bemessungszeitraum, jedoch nicht im Entgeltabrechnungszeitraum ausgezahlt wurden, bei der Berechnung zum ALG 1 berücksichtigt? Im auf zwei Jahre verlängerten Bemessungszeitraum habe ich 2 x Urlaubsgeld und 2 x Weihnachtsgeld bezogen Weil jedoch im Entgeltabrechnungszeitraum nur 1x Urlaubsgeld gezahlt wurde, hat das Arbeitsamt auch nur diese Zahlung berücksichtigt Besteht Aussicht auf Erfolg für die Berechnung wenigstens noch 1 x Weihnachtsgeld zu erstreiten ?