Schönheitsreparaturen bei Auszug (nach 1.5 Jahre)
vom 20.8.2010
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Ich habe in der Wohnung mit meiner Lebensgefährtin gewohnt - wobei wir beide beruflich sehr viel unterwegs waren - von einer "verlebten" Wohnung kann also keinesfalls die Rede sein. ... Der Mieter kann seine anteiligen Zahlungsverpflichtungen gem. ... Der Vermieter kann im Übrigen bei übermäßiger Abnützung Ersatz in Geld verlangen Dasselbe gilt bei schuldhafter Berschädigung des Bodenbelages durch den Mieter.