1.Miete nicht gezahlt.
beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Da er gern am 01.01.2016 schon einziehen wollte, gilt der Vertrag ab 01.01.2016. Nach meiner Unterschrift auf dem Vertrag, legte er mir einen Fragebogen vom Jobcenter vor, mit der Bitte den auszufüllen, ich habe dass getan.