Sehr geehrte/r Herr/Frau Anwalt/Anwältin, Kurze Info zur Person -Ich bin Angestellter seit 3 Jahren in einem Steuerbüro (Kleinbetrieb <10 Mitarbeiter) -Es wird mir Kurzarbeitergeld "Null" für 6 Monate angeboten -Kündigungsfrist AV 4 Wochen zum Monatsende -Es gibt keinen Tarifvertrag oder Betriebsrat -Ich habe noch einen Resturlaub 4 Tage aus 2019, sowie normalen Urlaubsanspruch 25 Tage 2020 Meine Fragen sind: 1) Wenn ich das Kurzarbeitergeld annehme zum 1.7.2020 und ich, der Arbeitnehmer, am 01.08.2020 fristgerecht kündige, endet das Arbeitsverhältnis am 30.09.2020. ... Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung o.Ä.) auf Zeiträume abgestellt wird, in denen Kurzarbeit geleistet wurde, werden diese Leistungen entsprechend der verkürzten Arbeitszeit ermittelt.>>>> 3) Ich habe gelesen, das der Urlaubsanspruch 2019 (4 Tage) im Normalfall verfällt, und ich wenn ich wie im Punkt 1 beschrieben zum 1.8 kündige dann Anspruch auf die 20 Tage gesetzlichen Mindesturlaub habe.