Einrichtungsbezogene Covid-19 Impfpflicht im Gesundheitswesen
vom 4.1.2022
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Matthias Richter / München
Da ich mich definitiv nicht gegen Covid-19 impfen lassen werde und folglich auswandern muss, werde ich meinen Arbeitsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigen. ... Meine Frage lautet nun, ob ich trotz meiner eingereichten fristgerechten Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (31.3.2022) eine fristlose Kündigung aufgrund der vorher eintretenden Impfpflicht durch den Arbeitgeber zu befürchten habe (zum 15.3.) und ob mir aufgrund der nicht in meinem Arbeitsvertrag stehenden Impfpflicht überhaupt gekündigt werden kann oder ob ich für die verbleibenden zwei Wochen zwischen Eintritt der Impfpflicht und dem Eintrittsdatum meiner Kündigung unter Lohnfortzahlung oder sogar unentgeltlich freigestellt werden würde.