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Lohnabrechnung durch Kollegen geöffnet, danach folge finanzieller Nachteil für mich

12. September 2022 16:52 |
Preis: 40,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,

Mein Arbeitskollege vermutete, dass ich einen höheren Stundenlohn erhalte und hat sich eine Lohnabrechnung in meinem Firmwagen durchgelesen. Die Lohnabrechnung war meiner Meinung nach noch in einem verschlossenen Umschlag, er sagt dies war nicht der Fall, es hätte da einfach gelegen.

Der Kollege erfuhr dadurch, dass ich 2€ mehr in der Stunde verdiene und erzählte es den restlichen Angestellten.

Als ich unseren Chef darauf ansprach, hatte dieser bereits Kenntnis und wollte da allerdings nichts unternehmen. Ich verlangte eine Abmahnung als mindestes. Dies lies er durch einen Anwalt prüfen, es war natürlich bereits zu spät.

In der Zwischenzeit bestellte der Arbeitskollege alle Angestellten in das Büro des Chefs und man setzte in quasi in Kenntnis darüber, entweder alle erhalten das gleiche Gehalt oder man arbeite weniger und trinke mehr Kaffee, oder mein Gehalt sollte wieder herabgestürzt werden.
Entweder habe er in Zukunft 7 unmotivierte Angestellte oder 1 der sauer ist.

Ich habe in einem Gespräch mit dem Chef mitgeteilt, dass ich mit einer Lohnkürzung nicht einverstanden bin und eine solche Erpressung nicht dulden würde.

Nach 2 Wochen war am Freitag ein Gespräch mit allen Mitarbeitern, in der eine Lohnerhöhung der 7 Mitarbeiter auf 24€ mitgeteilt wurde und ich „müsse Federn lassen" und würde auf 24€ herabgestuft werden. Die Kollegen lachten mich lautstark aus und fanden „gut und gerechtfertigt".

Ich arbeite seid 21 Jahren in der besagten Firma und bin nun unter diesen Umständen nicht mehr bereit dort zu arbeiten.

Welche rechtliche Möglichkeit habe ich? Der Chef darf doch nicht einfach meinen Lohn kürzen? Kann ich gegen den Kollegen, der sich Zugang zu meiner Lohnabrechnung verschafft hat, noch vorgehen? Mir entsteht durch den gekürzten Lohn nun ja ein finanzieller Nachteil, gibt es da Möglichkeiten?

Ich danke herzlich für eine Antwort.

12. September 2022 | 17:54

Antwort

von


(43)
Feldmannstraße 26
66119 Saarbrücken
Tel: 0681 9102551
Web: https://www.kanzleiarbeitsrecht.org
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Schon dass ihr Kollege sich in ihrem Firmenwagen setzt ohne ihre Zustimmung, ist schon rechtswidrig. In dem ihnen anvertrauten Wagen hatte er nichts zu suchen. Das ist schon rechtlich gesehen eine Besitzstörung. Dass er dann dort auch noch ihre Gehaltsabrechnung studiert, die dort in einem verschlossenen Umschlag ja namentlich bezeichnet, gelegen war, ist strafbar und verstößt gegen das Briefgeheimnis. Ich glaube ihnen, dass ihr Kollege den verschlossenen Umschlag geöffnet hat, schon aufgrund seiner Dreistigkeit sich in ihren Wagen zu begeben, ersichtlich ja um dort ihre Gehaltsabrechnung zu studieren. Sie können ihn wegen Verletzung des Briefgeheimnisses und auch Besitzstörung anzeigen. Ihr Kollege bekommt dann mindestens mal eine Vorladung zur Polizei. Ob letztlich dann eine Strafe für ihn aber verhängt wird, glaube ich nicht. Die Staatsanwaltschaft wird Sie wohl mangels öffentlichem Interesse auf den Privatklageweg verweisen. Aber eine Anzeige wird so einer dreisten Person schon zu denken geben.

Dass ihr Arbeitgeber ihren Stundenlohn dann einfach so kürzt, ist arbeitsrechtlich unzulässig.

Das Gehalt ist eine der wichtigsten Punkte in einem Arbeitsvertrag. Das Gehalt kann als Vertragsposition auch nur einverständlich geändert werden und zwar nur durch einvernehmliche Änderung, die dann auch in einem schriftlich dokumentiert werden muss. Man spricht nicht umsonst von Gehaltsverhandlungen, wenn es um Änderungen bei der Entlohnung geht. Sofern ihr Gehalt in einem Tarifvertrag geregelt ist, gilt der Tarif auch.
Wenn die Arbeit schwerer wird, können Sie ihrem Chef ja auch nicht sagen, ab morgen zahlst du einen
Euro mehr

Wenn ihr Chef dabei bleibt, können Sie natürlich kündigen. Das steht ihnen immer zu. Teilen Sie ihm mit, dass Sie bei der nächsten Lohnzahlung den ungekürzten Stundenlohn erwarten. Zahlt er weniger aus, wenden Sie sich an das Arbeitsgericht. Er wird dann verurteilt, ihnen den vollen bisherigen Lohn gemäß Arbeitsvertrag zu zahlen.
Unterschreiben Sie bitte auch nichts im Zusammenhang mit der Lohnkürzung, falls ihr Chef ihnen da etwas vorlegen sollte.

Eine Abmahnung können Sie natürlich nicht fordern von ihrem Chef.

So wie Sie schreiben, haben Sie jetzt aber auch keinen guten Stand in der Firma. Sie sollten sich überlegen zu kündigen. Aktuell werden auf dem Arbeitsmarkt Arbeitskräfte teilweise händeringend gesucht in vielen Branchen.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Andreas Orth, LL.M.

ANTWORT VON

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