Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Schon dass ihr Kollege sich in ihrem Firmenwagen setzt ohne ihre Zustimmung, ist schon rechtswidrig. In dem ihnen anvertrauten Wagen hatte er nichts zu suchen. Das ist schon rechtlich gesehen eine Besitzstörung. Dass er dann dort auch noch ihre Gehaltsabrechnung studiert, die dort in einem verschlossenen Umschlag ja namentlich bezeichnet, gelegen war, ist strafbar und verstößt gegen das Briefgeheimnis. Ich glaube ihnen, dass ihr Kollege den verschlossenen Umschlag geöffnet hat, schon aufgrund seiner Dreistigkeit sich in ihren Wagen zu begeben, ersichtlich ja um dort ihre Gehaltsabrechnung zu studieren. Sie können ihn wegen Verletzung des Briefgeheimnisses und auch Besitzstörung anzeigen. Ihr Kollege bekommt dann mindestens mal eine Vorladung zur Polizei. Ob letztlich dann eine Strafe für ihn aber verhängt wird, glaube ich nicht. Die Staatsanwaltschaft wird Sie wohl mangels öffentlichem Interesse auf den Privatklageweg verweisen. Aber eine Anzeige wird so einer dreisten Person schon zu denken geben.
Dass ihr Arbeitgeber ihren Stundenlohn dann einfach so kürzt, ist arbeitsrechtlich unzulässig.
Das Gehalt ist eine der wichtigsten Punkte in einem Arbeitsvertrag. Das Gehalt kann als Vertragsposition auch nur einverständlich geändert werden und zwar nur durch einvernehmliche Änderung, die dann auch in einem schriftlich dokumentiert werden muss. Man spricht nicht umsonst von Gehaltsverhandlungen, wenn es um Änderungen bei der Entlohnung geht. Sofern ihr Gehalt in einem Tarifvertrag geregelt ist, gilt der Tarif auch.
Wenn die Arbeit schwerer wird, können Sie ihrem Chef ja auch nicht sagen, ab morgen zahlst du einen
Euro mehr
Wenn ihr Chef dabei bleibt, können Sie natürlich kündigen. Das steht ihnen immer zu. Teilen Sie ihm mit, dass Sie bei der nächsten Lohnzahlung den ungekürzten Stundenlohn erwarten. Zahlt er weniger aus, wenden Sie sich an das Arbeitsgericht. Er wird dann verurteilt, ihnen den vollen bisherigen Lohn gemäß Arbeitsvertrag zu zahlen.
Unterschreiben Sie bitte auch nichts im Zusammenhang mit der Lohnkürzung, falls ihr Chef ihnen da etwas vorlegen sollte.
Eine Abmahnung können Sie natürlich nicht fordern von ihrem Chef.
So wie Sie schreiben, haben Sie jetzt aber auch keinen guten Stand in der Firma. Sie sollten sich überlegen zu kündigen. Aktuell werden auf dem Arbeitsmarkt Arbeitskräfte teilweise händeringend gesucht in vielen Branchen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Orth, LL.M.
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