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Muster Arbeitsvorvertrag

4. März 2008 01:34 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo,
wir sind eine private Schulgründungsinitiative und möchten im Schuljahr 2008/09 den Schulbetrieb unserer Privatschule aufnehmen, wenn sie von unserer Bezirksregierung genemigt wird. Dazu müssen wir bis 31.03.08 diverse Unterlagen einreichen. Der Bescheid zur Genehmigung kann sich bis August 2008 hinziehen.

Nun haben wir Bewerbungsgespräche geführt und uns für eine Kandidatin als Lehrerin entschieden.
Sie steht derzeit noch in einem Arbeitsverhältnis an einer anderen Schule.
Da wir ja jetzt noch keinen richtigen Arbeitsvertag abschließen können, weil wir ja noch nicht wissen, ob die Schule genehmigt wird und die Lehrkraft ja auch noch in einem Beschäftigungsverhältnis steht, möchten wir mit Ihr einen Arbeitsvorvertrag abschließen.
Einen solchen fordert auch die Regierung, um zu sehen, ob wir auch wirklich eine Lehrerin haben, um mit dem Schulbetrieb starten zu können

Nun die Frage, was muss alles in so einem Vorvertrag stehen? Gibt es da ein Muster oder ähnliches? Muss da schon eine Stellenbeschreibung dabei sein? Ordentliche Arbeitsverträge zur Einstellung eines Lehrers hat uns unser Privatschulverband zur Verfügung gestellt.

Eine rechtlich abgesicherte Musterformulierung eines solchen Arbeitsvorvertrages wäre für uns sehr hilfreich.

4. März 2008 | 01:49

Antwort

von


(2495)
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33609 Bielefeld
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Ich beantworte Ihre Anfrage auf der Basis des geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt:

Der Vorvertrag entfaltet bereits rechtliche Wirkungen, so dass er möglichst genau das beschreiben sollte, was im Hauptvertrag später vereinbart werden soll.

Da Sie sich für die Einstellung der Lehrerin eigentlich ja schon entschieden haben, bietet sich für Ihren Fall an, den Hauptvertrag schon vollständig zu erstellen und zu Beginn eine Bedingung aufzunehmen, unter der der Vertrag wirksam wird.

Diese könnte z.B. lauten:

Die Parteien ... schließen den nachstehend beschriebenen Vertrag für den Fall, dass die Bezirksregierung ... die Privatschule ... genehmigt. Frau XX (die Lehrerin) wird ein etwas noch bestehendes anderes Arbeitsverhältnis nach Bekanntgabe der Genehmigung zum nächstmöglichen Termin kündigen. Das Arbeitsverhältnis mit der XXX-Privatschule beginnt mit dem 1. des auf die Beendigung des bisherigen Arbeitsverhältnisses folgenden Monats.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhard Otto
Rechtsanwalt



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