Arbeitsvertrag - genauer Kündigungszeitpunkt nach §622 BGB?
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Im geltenden Arbeitsvertrag gab es folgende, die Kündigungsfrist betreffende Passagen unter "Beendigung des Arbeitsverhältnisses": + "Die Kündigung des Arbeitsverhätnisses richtet sich nach den Fristen des § 622 BGB," + "Von der vorstehenden Bestimmung bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung unberührt." + "Im Fall der Kündigung ist der Arbeitgeber berechtigt, den Arbeitnehmer für die Dauer der Kündigungsfrist unter LOhnfortzahlung freizustellen..." + "Die Anwendung des § 625 BGB wird ausdrücklich ausgeschlossen." ...... ... Ich möchte ungern schon Ende Dezember zum 31.01.2018 kündigen, da meines Erachtens diese Kündigung innerhalb der Probezeit erfolgen und die Kündigungsfrist somit automatisch nur 2 Wochen betragen würde - ist dies korrekt? Für eine kurze Beantwortung vorab Vielen Dank - mir reicht die Information, ob die Kündigung noch am 02.01.2018 zu Ende Januar 2018 rechtlich wirksam ist.