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TG-Stellplatz untervermietet, keine Mieteinnahmen

5. November 2022 16:05 |
Preis: 60,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Ein ordnungsgemäßer befristeter Untermietvertrag wurde zum 1. 10. 22 geschlossen + Schlüsselübergabe.
Der Stellplatz wird nicht genutzt, der Untermieter reagiert nicht auf Anfragen.
Jetzt wurde ihm eine 14 tägige Frist für das Überweisen der 2 MM gesetzt (Email).
Fragen:
- sind nach Ablauf der Frist bei weiterem Ausbleiben der Miete weitere Mahnungen nötig, oder ist in dem Fall eine fristlose Kündigung möglich (alles per Einschreiben, da abgesehen von einem Vertrösten kein Lebenszeichen mehr kam) ?
- Kann auch im Fall des- unwahrscheinlichen - Mieteingangs eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden (z. B. wegen Vertrauensmißbrauch) ?
- Fällt, solange wie die Schlüssel nicht zurückgegeben werden, weiter Miete an (Mietausfälle, da ja nicht weiter vermietet werden kann) ? Ist eine "Wartezeit" einzuhalten bis zum Nachmachen der Schlüssel?
Danke für Ihre Hilfe

5. November 2022 | 18:12

Antwort

von


(2022)
Hallestr. 101
53125 Bonn
Tel: 0228 92984969
Tel: 0179 4822457
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Daniel-Saeger-__l108235.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragensteller,

1) Bei 2 offenen Miete ist unproblematisch eine außerordentliche Kündigung möglich wie auch Schadensersatz unter Beachtung der Schadenminderungspflicht ( zeitnahes Bemühen um einen neuen Mieter ).

2) Nein. Aber man kann ordentlich kündigen.

3) Normalerweise setzt man zusammen mit der aoK ca. eine zweiwöchige Frist zur Herausgabe der Schlüssel. Nach derem fruchtlosem Ablauf kann man wiederum unter Beachtung der Schadensminderungspflicht ( hier in der Regel 3 Kostenvoranschläge, wenn man es nicht selber macht, und einen Fachdienst beauftrag ).

Ergänzend sei erwähnt, dass der Mieter Verzugszinsen nach den §§ 286 ff. BGB schuldet.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Saeger


Rückfrage vom Fragesteller 6. November 2022 | 16:06

Hallo Herr Saeger,
danke für Ihre ausführliche Antwort. Mir ist alles klar bis auf die "Verzugszinsen".
Spielen die denn bei einem TG-Stellplatz mit bisher Mietrückstand 2MM (oder evtl auch mehr) eine Rolle?
Danke für Ihre Antwort.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. November 2022 | 16:19

Sehr geehrter Fragensteller,

5 % Punkte über dem Basiszinssatz machen bei geringen Summen freilich nicht so viel aus. In der Praxis ist das in der Tat eher irrelvant.

MfG RA Saeger

ANTWORT VON

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