Arbeitsverhältnis beenden nach Erziehungszeit
vom 7.2.2011
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Hallo, meine Frau ist seit 05.09.2005 in Erzeihungszeit, unser zweites Kind wurde am 28.01.2008 geboren. Nachdem hier die 3 Jahre abgelaufen sind, will meine Frau wieder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, bis zum Beginn der Elternzeit arbeitete Sie in Vollzeit. Dazu haben wir im Oktober 2010 mit Ihrem alten Arbeitgeber Kontakt aufgenommen.