Im Arbeitsvertrag wurde der Mitarbeiter in leitender Funktion als "Vertriebsleiter" eingestellt und zum Thema Überstunden gilt folegnder Passus: 5.2 Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, zumutbare Überstunden oder Mehrarbeit zu leisten.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe ein befristet Arbeitsverhältnis, was demnächst endet. Aufgrund einer sehr langen und schweren Krankheit konnte ich diverse Urlaubstage nicht "nehmen", so dass aus 2011 noch ca. 20 Tage übrig sind und aus 2012 der komplette Urlaub anteilig bis Ende des Vertrages. Ich war 2012 noch nicht gesund geschrieben und werde es auch bis Ablauf meines Vertrages nicht sein.
Halbe Stunde Pause ist enthalten, ob bezahlt oder unbezahlt ist erstmal egal, wenn bezahlt und dann Arbeitszeit, wäre es noch schlimmer. ... Täglich Arbeitszeit also statt 7,5 also 8 bis 8,5 Stunden, da wenn Sie Spätdienst hat, auch erst um 20:30 den Laden verlässt.
-Mitte Februar 2009 endete meine Elternzeit -ich hatte eine Verkürzung meiner Arbeitszeit auf 40% ( 2 ganze Tage ) beantragt, welche auch genehmigt worden ist.
Folgendes zu meinem Arbeitsverhältnis: Laut Arbeitsvertrag sind 6 Stunden/Arbeitstag vereinbart. Die tatsächliche Arbeitszeit schwankt zwischen 6 und 12 Stunden/Arbeitstag (aus arbeitsorganisatorischen Gründen). Die erwirtschafteten Überstunden müssen laut Arbeitsvertrag bis zu 1000 angespart werden und bei Auftragsflaute abgesetzt werden.
Die Zeitarbeitsfirma hat den Arbeitsvertrag auf grundlage des Manteltarifsvertrag zwischen der IGZ e.v. und der Tarifgemeinschaft der Mitgliedsgewerkschaften des DGB geschlossen. ... Ich bin wenn ich alleine fahre ca 11 h ausser haus , ( 1,5 h anfahrt , 8 h Arbeitszeit , 1,5 h Heimfahrt ) Sollte ich Leute mitnehmen und abholen müssen ca 12.5 h Steht mir ein VMA zu ? ... Weder im Arbeitsvertrag noch im Manteltarifsvertrag ist das Fahrgeld bzw der VMA aufgeführt
Eingestellt bin ich als Aushilfe, Anfangs als 400-Euro Kraft, seit etwa 1,5 Jahren jedoch als "Werkstudent" mit einer Arbeitszeit von 20 Std/Woche. ... In meinem Arbeitsvertrag von 2007 ist folgender Passus enthalten: "Vergütung: Der Arbeitnehmer erhält für seine Tätigkeit einen Brutto-Stundenlohn von xx,xx Euro. ... Widersprüchlich zu dem in meinem Arbeitsvertrag genannten Satz, dass Sonderzahlungen bereits im Lohn enthalten sind: Die leistungsorientieren Entgelte habe ich letztes Jahr, also nach der Umstellung auf 20 Std.
Sachverhalt Mit Arbeitsvertrag vom 01.08.2003 begründet mein Arbeitgeber ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit einem monatlich vereinbarten Bruttoeinkommen von 415,- Euro. Weiter wurde im Arbeitsvertrag wie folgt, vereinbart. Das Gehalt beträgt 415,- Euro brutto pro Monat bei einer Arbeitszeit von 45 Stunden monatlich, Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.
Die Arbeit bringt es mit sich, daß bei den Kundensystemen Updates außerhalb deren Bürozeiten installiert werden müssen, oder auch auf Zuruf bei "guten Kunden" mal außerhalb der Arbeitszeit geholfen wird, sowie natürlich bei Notfällen oder bei Arbeiten im eigenen Rechenzentrum - diese Tätigkeiten sind dem AG bekannt - sie werden im Ticketsystem erfasst und er berechnet sie schließlich auch dem Endkunden. ... Arbeitsvertrag sind 10 Überstunden/Monat inklusive - die ergeben sich auch schon vollautomatisch durch Überzug der Bürozeiten. ... In einem Gespräch mit dem Geschäftsführer habe ich mündlich dieser (aus meinen Augen) Änderung des Arbeitsvertrages widersprochen, jedoch bislang keine weitere Zahlung erhalten.
Bei meinem Arbeitsvertrag habe ich eine 37,5 Stundenwoche. Der Kunde hat allerdings eine 40 Stundenwoche und ich bin laut Arbeitsvertrag verpflichtet, die Stunden laut der geltenden Arbeitszeit des Kunden zu leisten.
Ist es rechtens, dass ein Praktikant - Auszubildender im 2. Ausbildungsjahr im Rahmen seiner Ausbildung((Heil.- und Erziehungspfleger) (Bafög)), den praktischen Teil ( Berufspraktika ) in ein einer Einrichtung, mit einer monatlichen Stundenleistung von 160 Stunden völlig ohne Entgeld ableisten muss? D.h.
Hier der Sachverhalt: Arbeitsvertrag vom 28.02.2002 davor seit 09/1999 Ausbildung beim selben Arbeitgeber gemacht vertragliche Regelung: "Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit fortgesetzt, ist es beiderseits mi einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres kündbar.
Am 15.01.2010 hat sie unsere Tochter zur Welt gebracht und am 01.02.2010 folgenden Antrag auf Elternzeit gestellt: "Sehr geehrter Herr XXX, nach der Geburt unserer Tochter XXX möchte ich gerne im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist (bis 25.03.2010) zwei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen und im zweiten Jahr bei verringerter Arbeitszeit weiterarbeiten.
Hallo, meine Frau ist seit 05.09.2005 in Erzeihungszeit, unser zweites Kind wurde am 28.01.2008 geboren. Nachdem hier die 3 Jahre abgelaufen sind, will meine Frau wieder einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, bis zum Beginn der Elternzeit arbeitete Sie in Vollzeit. Dazu haben wir im Oktober 2010 mit Ihrem alten Arbeitgeber Kontakt aufgenommen.
Guten Tag ich habe da ein Problem. Da ich leider von Arbeits- und Steuerrecht keine Ahnung habe, hoffe ich, jemand von Ihnen kann mir da helfen. Also: ich bin hauptberuflich Angestellter im öffentlichen Dienst (Universität) und verdiene 1200€ Netto im Monat (Steuerklasse I).