Überschreitung - verbindlicher Fertigstellungstermin
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
In unserem Vertrag, den wir Mitte Juli 2014 unterschrieben haben, steht: Baufertigstellung: Verbindlicher Fertigstellungszeitraum für das Bauvorhaben 30.06.2015 nach Baubeginn. ... Der Auftragnehmer verpflichtet sich, an den Auftraggeber für jeden Tag der verspäteten Fertigstellung eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 Prozent der Auftragssumme, begrenzt auf maximal fünf Prozent der Auftragssumme, zu bezahlen. ... Ist es realistisch, das die Firma eine Vertragsstrafe zahlen muss, obwohl die Klausel "Außentemperatur unter 5°C" im Vertrag enthalten ist?