grundstücksübertragung
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Im Jahr 2003 hat mir meine Mutter, damals 60 ihr Grundstück mit einem Einfamilienwohnhaus (Verkehrswert des Grundstücks ohne Haus ca. 40 000€) notariel übertragen.Als Gegenleistung habe ich ein bestehendes Darlehen(ca. 10 000 €) bzw. eine bestehende Grundschuld abgelöstund und meiner Mutter ein lebenslanges Wohnrecht (Jahreswert 6000€) in der unteren Etage notariel eingeräumt, welches im Grundbuch auch als bedingte Dienstbarkeit eingetragen wurde. ... Eine Einigung über die damaligen Modalitäten waren mit meinem Bruder nicht möglich und sorgten auch für allgemeinen Familienunfrieden worunter unsere Mutter auch sehr gelitten hat. Jetzt ist meine Mutter verstorben, hat aber kein Testament gemacht und mein Bruder erhebt nun Ansprüche auf seinen "Anteil".Frage: hat er überhaupt noch Ansprüche und wenn ja in welcher prozentualen Höhe?