Im ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten KFZ habe ich aufgeführt: bekannter Unfallschaden Heckschaden mit Originalteilen repariert, Lackmängel; Klimanalage defekt, Tür eingedellt re, Eu Fahrzeug: Am Folgetag hat er den Wagen beim Tüv vorgeführt und Mängel festgestellt: Bodenschweller defekt, Bremsen müssen gemacht werden. ... ABER ich habe festgestellt das ich kein privater Verkäufer bin: ( Ärztin in Praxis, nicht umsatzsteuerpflichtig, nicht Vorsteuerabzugsberechtigt)und somit 1. der private Kaufvertrag evtl. ungültig ist? 2.Ich trotz Mängeldokumentation keine Sachmängelhaftung ausschließen kann und der Käufer in den kommenden 2 Jahren mit allem möglichen kommen darf?
Wahrscheinlich wichtig ist auch folgendes Kleinegedruckte aus dem Vertrag: Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft - soweit nicht nachfolgend eine Garantie übernommen wird (Ziff 1). Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei Körperschäden. Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten.
Ich informierte sofort die Verkäufer, aber sie beriefen sich auf den Kaufvertrag mit dem Ausschluss der Sachmängelhaftung. ... Leider habe ich nur einen Brief wo nur der letzte Halter, also mein Verkäufer, vermerkt ist. ... Verkäufer stellt sich stur und antwortet nicht.
Dieser meinte, ich müßte diese Kosten tragen, da es sich um einen verdeckten Mangel handle. ... Soweit ich es verstehe käme eine Haftung meinerseits nur in Frage, wenn ich den verdeckten Mangel ARGLISTIG verschwiegen hätte (§ 444 BGB), was aber absolut nicht der Fall ist. ... Ganz im Gegenhteil, ich war stets aufs Äußerste bemüht, auffällige Dinge am Haus zu überprüfen, bevor der Verkauf statt findet.
Es war und ist mir kein Mangel an dem Fahrzeug bekannt, das Fahrzeug war für mich, vor dieser ganzen Sache, noch einwandfrei. Es gab in den letzten Tagen mehrere Personen, die das Fahrzeug Probe gefahren haben und dabei ist kein Mangel aufgetreten. Erst 3 Tage vor dem eigentlichen Verkauf wurde eine 50 km lange mängelfreie Probefahrt gemacht.
Natürlich wurde im Kaufvertrag die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer handelte vorsätzlich. Außerdem versichert der Verkäufer im Vertrag, dass ihm keine bekannten Sachmängel bekannt sind. ... Haben wir (gute) Chancen, den Verkäufer für diesen Mangel jetzt noch haftbar zu machen?
Hier meine Fragen: 1) Der Verkäufer hat sicherlich nach meiner Eigenschaft als Freiberufler gefragt, um die Sachmängelhaftung auszuschließen, dies ist jedoch in der Rechnung nicht erwähnt. ... 3) Falls eine Sachmängelhaftung in Bezug auf den Motorschaden greift, aber der falsche Kilometerstand von mir nicht belegt werden könnte, müsste ich das Bestehen der Ursache des Motorschadens bereits beim Kauf nachweisen, oder greift angesichts der geringen Anzahl durch mich gefahrener Kilometer und nur drei Monaten nach dem Kauf eine (ggf. widerlegbare?)
Kaufvertrag: Hausverkauf. Unter dem Absatz Haftung steht ein Passus den ich in seinem Haftungsverlangen nicht einschätzen kann und der meiner Meinunung nach nicht üblich ist. Wie sehen sie diesen Absatz: "Nach Belehrung durch den Notar vereinbaren die Erschienenen unter Abänderung der gesetzlichen Bestimmungen folgenden Ausschluss der Haftung für Sachmängel: Die Rechte des Käufers wegen eines Sachmangels des Eigentums sind ausgeschlossen.
Ich habe den Verkäufer nach der Abgasanlage vor Kauf kurz befragt und er beteuerte dass die Anlage in Ordnung sei, von einer nicht zulässigen Modifikation war ich zu dem Zeitpunkt nicht ausgegangen. ... Greift hier die Gewährleistung des Händlers bzw. die Sachmängelhaftung? Wie gehe ich weiter vor, um den Mangel rechtssicher dokumentieren zu lassen und etwaige Ansprüche geltend zu machen?
Im Exposé hat der Verkäufer 140qm für das Haus angegeben. ... Die Beteiligten schließen die Sachmängelhaftung des Verkäufers auch bezüglich mitverkaufter beweglicher Sachen aus. ... Nun fühlen wir uns vom Verkäufer getäuscht und würden gern vom Vertrag zurücktreten.
Der Verkäufer habe nichts gewusst und will 500 EUR nachlassen, wir verlangen Rückabwicklung wegen Täuschung im Angebotstext, weil es sich bei dem Gerät nicht um das handelt, als dass es ausgelobt wurde.
Guten Abend, ich werde demnächst ein Ebaykonto eröffnen und einige Sachen des Betriebsvermögens ( keine Handelsware etc. ) verkaufen, zu 75% gebrauchte Waren und der Rest neu oder neuwertig. Ich möchte die Sachmängelhaftung sowie Rücknahmemöglichkeit komplett ausschließen. ... --------------------------------------------------------------- Garantie und Auktionsbedingung Der Verkauf erfolgt von GEWERBETREIBENDER ZU GEWERBETREIBENDER oder von PRIVATPERSON ZU PRIVATPERSON.
Laut dem Leasinggeber muss er zuerst das Auto an den Händler verkaufen und ich wiederum kann dann als Privatperson das Auto zum kalkulierten Restwert vom Händler kaufen. Der Händler hat sich nun bei mir telefonisch gemeldet und meint,er müsse auf der Rechnung, die ja an mich als Privatperson gerichtet ist, den Zusatz ''Firma'' schreiben,andernfalls wäre für die Sachmangelhaftung bzw.Gebrauchtwagengarantie ein Aufpreis von 500,-€ fällig. Meiner Meinung nach ist das nicht rechtens, da laut dem Vorkaufsrecht ich als Privatperson der zu benennende Dritte bin und das Auto zum kalkuliertem Restwert inkl.der Sachmangelhaftung und Gebrauchtwagengarantie ohne Aufpreis erwerben kann.
Guten Tag, Im April 2011 habe ich meinem Haus verkauft. Ich habe als Alleinerziehende mit 60% Arbeitsstelle und 2 Kinder Grundschulalters 3,5 Jahre dort gewohnt. Das Haus ist einem Altbau, eigentliche Baujahr unbekannt, aber mindestens die 1920er da es einen Bild vom unserem Dorf aus diese Zeit gibt wo das Haus darauf zu erkennen ist.
Guten Tag, ich bastle gern aus Holz verschiedene Deko-Artikel, die ich gern auf Floh- oder Kunsthandwerkermärkten ohne Gewinnabsicht entweder mitgeben oder für ein paar Euro verkaufen möchte. ... Rein rechtlich bin ich mir aber unsicher, wie es mit der Haftung aussieht, denn erstens weise ich nirgendwo den Verzicht einer Sachmangelhaftung aus und den Verzicht auf Haftung bei Personenschäden kann ich mMn. eh nicht ausschließen.
Es wurde mir vom Verkäufer gesagt: Der Motor sei in gutem Zustand. ... Der Verkäufer ist offensichtlich seriös und ich unterstelle keine Arglist. ... Gilt der Ausschluss für Sachmängelhaftung auch in diesem Fall?
Das Auto hat Beulen, Lackschäden, Bremsmängel, technische Mängel. ... Reimport, als Bastler verkauf. ... Der Verkauf erfolgt ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung und ohne jegliche Garantie.
Gewährleistung Das Fahrzeug wird wie besichtigt und unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit nicht unter Ziffer III. eine bestimmte Zusicherung erfolgt. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit Ansprüche aus Sachmängelhaftung gegen Dritte bestehen, werden sie an den Käufer abgetreten.