Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag oder Probezeit
vom 31.3.2020
für 30 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
In der Kündigung (erhalten am 30.03.20) steht nun "hiermit kündigen wir das bestehende Arbeitsverhältnis während der Probezeit ordentlich fristgerecht zum nächstzulässigen Termin. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen, berechnet ab dem Tag des Zugangs der Kündigung."