Die getrennt lebende Ehefrau unseren langjährigen Hausarztes, dem wir zu grossem Dank verpflichtet sind, wollte im Nov. 05 aus dem gemeinsamen Haus (7 - Zimmer - Villa) ausziehen, in dem sie bisher mit den beiden Kinder wohnte. ... Die Frau, deren erst nach und nach (vor allem nach dem Unterhaotsanerkenntnis seines Anwalts) ans Licht gekommenen Schuldenwirtschaft als allein berechtigter Finanzbuchhalterin und Vermögensverwalterin der gut verdienende Arzt sein finanzielles Desaster vollumfänglich zu "verdanken" hat, hat sich den Auszug wieder überlegt, die Sachen stehen bis uaf weniges, das er mitnehmen konnte, im Haus. ... Müssen wir als gutgläubige Erwerber jetzt einen Prozess führen, weil wir einem redlichen Mann und Vater helfen wollten, der unverschuldet in eine kaum zu schildernde Lage gekommen ist und nun seine letzte Habe verkauft, um wenigstens den laufenden Unterhalt der Kinder zu sichern?