Wohnungseigentum - Beschlussanfechtung
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Meine Anwältin lehnte die Beantragung einer einstweiligen Verfügung ab, weil laut ihrer Einschätzung der entstehende Schaden zu gering sei und nur zu Verärgerung des Gerichts führen würde. ... Dann hat eine Anfechtung dieses Beschlusses eigentlich doch gar keinen Sinn, wenn das Gericht diesen aufgrund der absehbaren Veränderung der Sachlage als erledigt erklärt wird? Was kann ich als einzelner Eigentümer tun, um die Durchführung des Beschlusses, der laut Anwältin mit hoher Sicherheit als ungültig erklärt wird, zu verhindern?