Digitalisierung von Fotografien - Eigentumsrecht an Dateien
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Euler / Frankfurt am Main
Sehr geehrte Damen und Herren, folgender Fall liegt vor: Von einer Adelsfamilie habe ich als Privatmann die Genehmigung erhalten für mein Archiv ein persönliches Fotoalbum zu digitalisieren. Die Veröffentlichungsrechte hat sich die Familie vorbehalten. Von den insgesamt knapp 500 Fotos habe ich im Rahmen einer Gedenkstätteneröffnung der örtlichen Stadtverwaltung einige Fotos mit Genehmigung der Adelsfamilie zur Verfügung gestellt.