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Intimbilder werden an dritte geschickt

6. November 2007 00:08 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ein Ex-Parten schickt intimste Bilder (ohne Gesicht aber man ist trotzdem indentifizierbar, vorher hat er aber mein Gesicht gezeigt, als normales Bild) von uns an dritte weiter, verschiedenste Frauen ausm Netz. Habe es durch ein Fakeaccount sichergestellt, kann diesen aber nicht als Beweis nutzen.
Diese Bilder befinden sich auf dem Rechner seines Arbeitsplatzes.
KAnn ich ihn Anzeigen und die Staatsanwaltschaft ermittelt in dem Fall? Kann sie ermitteln das er meine Bilder via E-mail weiter verschickt, ohne dass ich vorher Beweise gebe.
Ich fühle mich beschmutzt und entehrt, in keinsterweise würde ich eine Weitergabe an dritte befürworten.
Was kann ich tun um mich zu wehren?




6. November 2007 | 00:25

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Es handelt sich in der Tat um eine Straftat, ich rege an, umgehend bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige zu erstatten.

Die Staatsanwaltschaft kann auch ohne Ihre Beweise ermitteln, jedoch würde es deren Arbeit sehr erleichtern, wenn Sie der Staatsanwaltschaft möglichst viel mitteilen würden, damit diese weiß, wo sie anfangen muß.
Wenn Sie Bedenken haben, bestimmte Daten an die Staatsanwaltschaft zu geben, können Sie auch einen Rechtsanwalt beauftragen, die Daten entsprechend zu sichten und die Relevanten unter Wahrung Ihrer Anonymität an die Staatsanwaltschaft weiter zu geben.

Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen,

RA R. Weber

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


ANTWORT VON

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