Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Antwort
FRAGENKOMPLEX 1 Datenschutz
Gem. der im Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), soll der Schutz personenbezogener Daten von natürlichen Personen (§ 1
, 13 BGB
) zur Vermeidung von Datenkriminalität, durch Identitätsdiebstahl, Phishing oder Schadsoftware gewährleistet werden. Gem. Art. 4 DSGVO
werden alle Daten oder Informationen erfasst, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, z.B., wenn jemandem erfasste Daten ohne Umwege oder mit geringem Aufwand zugeordnet werden können und so ein direkter Bezug möglich ist (bisher § 3 Abs. I BDSG
).
Ihre Adresse und Ihr Arbeitgeber bzw. die Höher der. Vergütung werden daher an sich direkt geschützt.
Gem. Art 32 DSGVO
müssen Behörden als öffentliche Stellen oder Unternehmen die Daten sammeln, die dafür bestimmten Voraussetzungen erfüllen und dann den Datenschutz gewährleisten.
Die Weitergabe von Daten wie der neue Arbeitgeber oder die Einsicht in Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen kann mit einen berechtigten Grund erlaubt sein, z.B. gilt
§ 97a Abs.
I SGB VIII Auskunftspflichten.
Gem. Art. 14 DSGVO
müßten Sie aber Auskunft über den Datentransfer erhalten haben (innerhalb von 1 Monat), wenn Daten nicht bei Ihnen erhoben wurden.
Sie können einen vermuteten Verstoß beim Datenschutz Beauftragen Ihres Landes zur Anzeige bringen.
Auf welchem Wege das JobCenter Ihrer Ex zu Ihren Daten gekommen ist, kann ich Ihnen nicht beantworten. Sie können dort Auskunft verlangen. Gem. §§ 19
und 34 DSGVO
sind Betroffene befugt, die zu ihrer Person gespeicherten Daten bei Unternehmen und Behörden einzusehen. Die öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen sind im Gegenzug zur Auskunft verpflichtet.
FRAGENKOMPLEX 2 Unterhalt
Gem. § 1612 BGB
sind Sie Ihren leiblichen Kindern gegenüber barunterhaltspflichtig, solange sie nicht in Ihrem Haushalt leben und zwar gem. § 1601 BGB
entsprechend Ihrer Leistungsfähigkeit, soweit die Kinder bedürftig sind (§ 1602 BGB
).
Dadurch soll das Existenzminimum von Kindern gesichert werden. Wenn Sie nicht zahlen können oder wollen kann der andere Elternteil Unterhaltsvorschuß erhalten. Auch das Jugendamt kann z.B. an Ihre Daten gelangen, um den gezahlten Vorschuß bei Ihnen wieder beizutreiben.
Der gerichtliche Vergleich über den von Ihnen geschuldeten Mindestunterhalt ist z.B. als Titel grundsätzlich geeignet, um ein berechtigtes Interesse an Erhebung und Verarbeitung Ihrer Daten und damit auch deren Weitergabe zu legitimieren.
Ohne konkrete Angaben zum Alter und Einkommensverhältnisse Ihres Kindes kann der Unterhalt nicht berechnet werden. Sie setzen z.B. 2x Fahrtkosten an (330€ + 264€ = 594€), haben aber den Erwerbstätigenbonus nicht berücksichtigt (pauschal 5% v. Netto, max. 150€) [BGH, Beschl. v. 13.11.2019 (Az.: XII ZB 3/19
)]
FRAGENKOMPLEX 3 Abänderungklage
Wenn Sie als der Unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhaltsanspruch für ein Kind nicht (voll) decken können bzw. dafür Ihren Selbstbehalt aufwenden müßten, liegt ein Mangelfall vor.
Die Rangfolge der Unterhaltsberechtigten ist gesetzlich geregelt, natürlich haben eigene Kinder Vorrang vor Dritten.
Dabei besteht minderjährigen Kindern gegenüber eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Sollte sich in einem Unterhaltsverfahren herausstellen, dass Sie sich durch Jobwechsel oder Kündigung arm rechnen, um sich dem Unterhalt zu entziehen, wird auf Grundlage eines fiktiven Einkommens die Unterhaltshöhe neu berechnet, die Sie auch dann leisten müssten, wenn der Selbstbehalt unterschritten würde.
Ich, Ihre Fragen verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen