Ich ging von meiner Wohnung in die unmittelbare Nähe des Sportplatzes und forderte dort stehende Vereinsmitglieder auf,die Lautsprecherdurchsagen sofort - da im Wohngebiet Wohnruhe und Wohlbefinden stark störend - zu beenden.Als keine Reaktion erfolgte, rief ich mehrfach laut "Sportverein - Umweltschwein" und "Hier treiben Umweltsäue ihr Wesen".Nun wurden die Vereinsmitglieder aktiv und riefen mir zu,dass sie sich von mir nicht beleidigen lassen würden.Ein Vereinsmitglied telefonierte mit der Polizei,die sodann erschien und mir ein 24-stündiges Aufenthaltsverbot für die unmittelbare Umgebung des Sportplatzes auferlegte.Mein Versuch einer Anzeige wegen Lärmbelästigung nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/OWiG/117.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 117 OWiG: Unzulässiger Lärm">§ 117 OWiG</a> blieb unbeachtet - die Polizeibeamten erklärten, dass sie nicht zuständig seien und verwiesen mich an die örtliche Verwaltung. ... Nun meine Frage: Wenn ich von einer Personengruppe (hier Sportverein) durch Lautsprechernutzungen in unzumutbarer Weise (siehe Bundesverwaltungsgericht) belästigt werde und dann diese Personengruppe unter Verwendung von Ausdrücken wie "Umweltschwein" und "Umweltsau" abmahne,liegt dann der Tatbestand der Beleidigung vor,obwohl der Sportverein durch sein rücksichtsloses Verhalten erst meine Reaktion bewirkt hat ?